die Fahrschule im wilden Süden
heißt euch Herzlich Willkommen

wir bilden euch in folgenden Klassen aus:

PKW,  Anhänger, alle Zweirädrigen, Traktoren und LKW


B/BF17     Alter 18/17

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

       auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


BE     Alter 18/17

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750  kg und nicht mehr als 3.500  kg

 

 B196        Alter 25

Klasse B mind. 5 Jahre

Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm und max.   11 KW (15PS), Verhältnis Leistung/Gewicht nicht  mehr als 0,1 KW/KG.

                                                      

L      Alter  16

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40  km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25  km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25  km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

 

T      Alter 16

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60  km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40  km/h

       die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für    solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern


A     Alter 20/24

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50  cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45  km/h, auch mit Beiwagen

 

A2      Alter 18

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35  kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2  kW/kg,  auch mit Beiwagen


 

A1     Alter 16

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125  cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11  kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1  kW/kg,    auch mit Beiwagen

 

AM     Alter 15

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45  km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50  cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

 Mofaprüfbescheinigung

      Alter 15

Beim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung. Bereits mit 15 Jahren darfst du die Mofaausbildung machen. Im Anschluss an deine erfolgreiche Ausbildung darfst du mit der Prüfbescheinigung Mofas mit höchstens 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren.


C1      Alter 18

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500  kg aber nicht mehr als 7.500  kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750  kg.

 

C1E    Alter 18

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750  kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000  kg.



C  Alter 21



Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500  kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750  kg.


CE    Alter 21


Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750  kg.Kra 


 
 
 
 
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